Der Berichterstattung in den Medien war allerdings auch das Detail zu entnehmen, dass die betroffenen Personen N I C H T rechtskräftig verurteilt sind. Die betroffenen Personen sind daher ex lege N I C H T straffällig (=> gesetzliche Unschuldsvermutung)!
Unter der Annahme, dass die Medienberichterstattung sachlich zutreffend ist, möchte daher die erste und wichtigste Schlussfolgerung sein: Die handelnden Behörden haben gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot verstoßen, noch dazu in einem die Menschenwürde immens verletzenden Ausmaß.
In Österreich dürfen Behörden nur aufgrund geltender Gesetze tätig werden, nicht aufgrund emotionaler Regungen irgendwelcher Personen. Sie dürfen bzw. müssen außerdem tätig werden nur in jener Weise, wie es die Verfahrensgesetze vorgeben. Was hier im dargestellten Fall geschehen ist - es gibt ja mittlerweile mehrere solcher Vorfälle in Kärnten - verstößt nicht nur gegen Österreichische Gesetze, sondern überdies gegen das Menschenrecht des "fair trial". Die betroffenen Personen wurden ohne rechtskonformes Verfahren "beamtshandelt".
Daran anknüpfende Schlussfolgerungen könnten vielleicht noch sein: Wenn die von der Legislative gesatzten "Spielregeln" (aka Verfassung und Gesetze) von der Exekutive einfach ignoriert werden,ist das sehr schlecht - weil unsicher und unberechenbar. Wenn noch dazu das ungesetzliche Handeln von Exekutivorganen - ein solches Exekutivorgan ist z.B. LH Haider - ungeahndet bleibt, weil sich die Judikative nicht zu den vorgesehenen Schritten (Offizialdelikt = von Amts wegen zu verfolgen = bedarf keiner Anzeige durch irgendjemanden) durchringen kann, ist das noch viel schlechter - weil letztendlch kein Behördenorgan Strafe fürchtet.
Wenn also die rechtsstaatliche Ordnung versagt, macht sich zuletzt staatliches Faustrecht breit. Im privatrechtlichen Bereich etabliert sich dieser Zustand bereits spürbar. Der Euphemismus dafür lautet "Kapitalismus".
Was im übrigen Haiders Empörung betrifft, die Ministerin habe zum Schutz gewaltbereiter Asylanten die Polizei eingesetzt, möchte ich unbedingt noch anmerken: Das ist der Ministerin Pflicht! Es gibt in Österreich leider viel zu wenige Menschen, die das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verstanden und verinnerlicht haben. Eine tatsächlich ausgeführte Gewalttätigkeit handelnder Behörden wird deshalb auch nicht als solche erkannt und kritisiert.
Danke fuer den Kommentar, bzw. die langen Ausfuehrungen. Ich gebe Ihnen da vollkommen recht.
Zur Erklaerung: Mein Beitrag ist sozusagen eine verspaetete Verschriftlichung meiner Reaktion auf die erste Berichterstattung der Ereignisse. Soweit ich mich erinnere, kam die Information, dass die Asylwerber nicht verurteilt - ergo wie Sie richtig sagen unschuldig - sind, erst ein bisschen spaeter an die Oeffentlichkeit. Und bis dorthin hatte Haider Zeit, das Thema soweit zu emotionalisieren und erweitern, dass - unterstelle ich jetzt einmal - das Detail der Unschuld der Betroffenen in der allgemeinen Diskussion letztendlich dann gar nicht mehr so wichtig war. Mein Punkt war deshalb, schon den krassen Widerspruch innerhalb der ersten Berichterstattung aufzuzeigen.
Aber ich gebe Ihnen inhaltlich recht. Es ist tatsaechlich bedenklich, wie in Politik und Oeffentlichkeit immer wieder versucht wird, klare rechtliche Tatsachen zu verdrehen oder gar als moralisch unrechtmaessig darzustellen.
Quote
Wer die Enge seiner Heimat ermessen will, reise. Wer die Enge seiner Zeit ermessen will, studiere Geschichte.
(Kurt Tucholsky, 1890-1935)
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hm...
du hast recht diesen Text zu Analysieren ist ziemlich...
Unter der Annahme, dass die Medienberichterstattung sachlich zutreffend ist, möchte daher die erste und wichtigste Schlussfolgerung sein: Die handelnden Behörden haben gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot verstoßen, noch dazu in einem die Menschenwürde immens verletzenden Ausmaß.
In Österreich dürfen Behörden nur aufgrund geltender Gesetze tätig werden, nicht aufgrund emotionaler Regungen irgendwelcher Personen. Sie dürfen bzw. müssen außerdem tätig werden nur in jener Weise, wie es die Verfahrensgesetze vorgeben. Was hier im dargestellten Fall geschehen ist - es gibt ja mittlerweile mehrere solcher Vorfälle in Kärnten - verstößt nicht nur gegen Österreichische Gesetze, sondern überdies gegen das Menschenrecht des "fair trial". Die betroffenen Personen wurden ohne rechtskonformes Verfahren "beamtshandelt".
Daran anknüpfende Schlussfolgerungen könnten vielleicht noch sein: Wenn die von der Legislative gesatzten "Spielregeln" (aka Verfassung und Gesetze) von der Exekutive einfach ignoriert werden,ist das sehr schlecht - weil unsicher und unberechenbar. Wenn noch dazu das ungesetzliche Handeln von Exekutivorganen - ein solches Exekutivorgan ist z.B. LH Haider - ungeahndet bleibt, weil sich die Judikative nicht zu den vorgesehenen Schritten (Offizialdelikt = von Amts wegen zu verfolgen = bedarf keiner Anzeige durch irgendjemanden) durchringen kann, ist das noch viel schlechter - weil letztendlch kein Behördenorgan Strafe fürchtet.
Wenn also die rechtsstaatliche Ordnung versagt, macht sich zuletzt staatliches Faustrecht breit. Im privatrechtlichen Bereich etabliert sich dieser Zustand bereits spürbar. Der Euphemismus dafür lautet "Kapitalismus".
Was im übrigen Haiders Empörung betrifft, die Ministerin habe zum Schutz gewaltbereiter Asylanten die Polizei eingesetzt, möchte ich unbedingt noch anmerken: Das ist der Ministerin Pflicht! Es gibt in Österreich leider viel zu wenige Menschen, die das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verstanden und verinnerlicht haben. Eine tatsächlich ausgeführte Gewalttätigkeit handelnder Behörden wird deshalb auch nicht als solche erkannt und kritisiert.
Zur Erklaerung: Mein Beitrag ist sozusagen eine verspaetete Verschriftlichung meiner Reaktion auf die erste Berichterstattung der Ereignisse. Soweit ich mich erinnere, kam die Information, dass die Asylwerber nicht verurteilt - ergo wie Sie richtig sagen unschuldig - sind, erst ein bisschen spaeter an die Oeffentlichkeit. Und bis dorthin hatte Haider Zeit, das Thema soweit zu emotionalisieren und erweitern, dass - unterstelle ich jetzt einmal - das Detail der Unschuld der Betroffenen in der allgemeinen Diskussion letztendlich dann gar nicht mehr so wichtig war. Mein Punkt war deshalb, schon den krassen Widerspruch innerhalb der ersten Berichterstattung aufzuzeigen.
Aber ich gebe Ihnen inhaltlich recht. Es ist tatsaechlich bedenklich, wie in Politik und Oeffentlichkeit immer wieder versucht wird, klare rechtliche Tatsachen zu verdrehen oder gar als moralisch unrechtmaessig darzustellen.