Strafrecht anno 1783
Im Zuge der - ebenfalls revolutionären - Strafrechtsreform hält Kaunitz fest:
„Es giebt ungleich mehr halbböse schwache Mensch(en) als ganz entschloßene bösewichter, und liegt daher unendlich viel daran den(en) erstern die Möglichkeit der Reue und Rückkehr ofen zu laß(en).“
Quelle: HHStA, KA, Kaunitz-Voten, Kart. 4, (Votum ad Circulandum Nr. 892/1783).
Amen.
PS: Es ist regnerisch und grau, aber trotzdem gibt's jetzt dann eine Grillerei. Die vierte seit Freitag. Mhhh! :)
„Es giebt ungleich mehr halbböse schwache Mensch(en) als ganz entschloßene bösewichter, und liegt daher unendlich viel daran den(en) erstern die Möglichkeit der Reue und Rückkehr ofen zu laß(en).“
Quelle: HHStA, KA, Kaunitz-Voten, Kart. 4, (Votum ad Circulandum Nr. 892/1783).
Amen.
PS: Es ist regnerisch und grau, aber trotzdem gibt's jetzt dann eine Grillerei. Die vierte seit Freitag. Mhhh! :)
relationes - 2007/06/13 00:53